Die Bezirksvertretung im Stadtbezirk 5
Für Wittlaer und Kalkum in der Bezirksvertretung:
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Andreas Auler
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Oliver Förster
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| Guido Krüger |
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Mitglieder
Sitzungsübersicht
Bürgernahe Selbstverwaltung
Im Zuge der kommunalen Neugliederung in
Nordrhein-Westfalen im Jahre 1975 wurde auch die kommunale
Selbstverwaltung auf eine neue Basis gestellt. Um die
Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten der Bürger auf der
gemeindlichen Ebene zu erhöhen, waren die
Bezirksvertretungen ins Leben gerufen worden: Per Satzung
regelten die Gemeinden, welche Aufgaben die
Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken wahrnehmen
sollten.
Die Stadt Düsseldorf richtete zehn Bezirksvertretungen
ein, die in der Gemeindeordnung vorgesehene Höchstzahl.
Jede Bezirksvertretung ist 19 Mitglieder stark.
Die Zusammensetzung der Gremien wird seit 1979 bei der
Kommunalwahl durch einen zweiten Stimmzettel bestimmt. Die
Wahlzeit beträgt fünf Jahre und deckt sich mit der des
Rates.
Die Zusammensetzung der Bezirksvertretungen in der
Landeshauptstadt ist keineswegs ein Spiegelbild des Rates.
Da die Wahl zur Bezirksvertretung in einem von der Wahl zum
Rat unabhängigen Wahlgang vorgenommen wird, kann es zu
unterschiedlichen Besetzungen kommen - mal hat die eine
Partei die Mehrheit, mal die andere.
Äußerst unterschiedlich sind naturgemäß in einer Großstadt
wie Düsseldorf die Problematiken, die das politische Geschäft
in den einzelnen Bezirken bestimmen. Da liegt es auf der
Hand, dass die Meinungen der Mehrheit im Rat einmal anders
ausfallen können, als in der Bezirksvertretung.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen als Gesetzgeber hatte
1984 einen für die Zukunft der Bezirksvertretungen
entscheidenden Schritt getan. Den Bezirksvertretungen
wurden eigene Zuständigkeiten für alle bezirklichen
Angelegenheiten übertragen. Damit hatte das Land
Nordrhein-Westfalen für die 23 kreisfreien Städte des
Landes absolutes Neuland betreten. In der Neufassung der
Gemeindeordnung im Jahre 1994 wurden die Einrichtung und
die Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen noch einmal
manifestiert. Nach der Vorgabe der Gemeindeordnung sind
Einzelheiten der Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen
durch eine Satzung zu regeln.
Viele Aufgaben, die früher den Ausschüssen des Rates und
zum Teil auch dem Rat selbst vorbehalten waren, sind auf
die Bezirksvertretungen übergegangen.
Zu den Aufgaben der Bezirksvertretung zählen alle
Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den
Stadtbezirk hinausgeht; unter anderem die Ausgestaltung von
Grünanlagen, Parkanlagen und Friedhöfen, Unterhaltung von
öffentlichen Einrichtungen, Straßen und Plätzen von
bezirklicher Bedeutung, Angelegenheiten des
Denkmalschutzes, die Ehrung von Personen nach der Satzung
über Ehrenauszeichnungen, Kunst am Bau, Ausstellungen,
Namensgebungen von Schulen, Einrichtung oder Verlegung von
Taxenständen, Verkehrsberuhigung, u.s.w. Die
Bezirksvertretungen erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der
ihnen vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Seit 1994
sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser
Haushaltsmittel allein entscheiden. Bei den Beratungen über
den Haushaltsplan wirken sie bei allen Haushaltsansätzen,
die ihren Bezirk und seine Aufgaben betreffen, mit. Sie können
dazu Vorschläge und Anregungen machen.
Auf jeden Fall verbleiben beim Rat die in der
Gemeindeordnung festgelegten unentziehbaren
Angelegenheiten. Die Bezirksvertretung ist ferner nicht
zuständig, wenn es sich um "Geschäfte der laufenden
Verwaltung" handelt oder aber die Bedeutung der
Angelegenheit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht
oder aber die Angelegenheit über den Stadtbezirk hinaus
einheitlich und gleichmäßig zu erledigen ist.
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